Frage: Was ist denn der Unterschied zwischen der Bruttorendite und der Nettorendite?
Antwort: Die Bruttorendite ist nur für neuere Bauten (ab Errichtung bis zum 10. Lebensjahr) anwendbar. Sie ist als überschlagsmässige Schnellrechnung für Faulenzer konzipiert:
  • Verlangt eine Mieterin oder ein Mieter bei einer solchen Baute die Prüfung, ob die Rendite übersetzt ist, benötigt das Gericht im Wesentlichen nur zwei Werte:
    • die Anlagekosten (Landerwerb und Bauabrechnung)
    • den Bruttorenditensatz (Referenzzins + 2% Bruttorenditenzuschlag)

  • Diese beiden Werte werden multipliziert. Das Ergebnis entspricht dem maximal zulässigen Mietertrag aus dem Gebäude.
  • Das Gericht interessiert sich nicht für die Kosten, die der Vermieter trägt. Das Bundesgericht und das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gehen davon aus, dass ein Vermieter von den so erzielten Einnahmen die Kosten spielend stemmen kann. Da ist genügend Luft unter der Haube.
Mieterin/Mieter: Und wenn der Vermieter gar keine Hypothekarzinsen bezahlen muss?
Antwort: Das spielt keine Rolle, das ist dann sein persönliches Glück. Der Vermieter muss eigentlich nur den Mieterspiegel und die Anlagekosten belegen. Die Arbeit des Gerichts besteht dann noch aus drei Schritten:
  1. Den zulässigen Mietertrag berechnen
  2. Herunterbrechen auf die Wohnung des Mieters und vergleichen.
  3. Mietzinserhöhung zulassen oder ablehnen, je nach Ergebnis.
Mieterin/Mieter: Dann hat Bruttorendite nichts mit Nebenkosten zu tun?
Antwort: Nein. Sie denken vermutlich an die erste Seite in Ihrem Mietvertrag, wo die Nettomiete von Fr. 1'450.- zuzüglich den Nebenkosten von Fr. 200.- den monatlichen Bruttomietzins ergibt. Damit hat die Bruttorendite nichts zu tun.