Frage: Ich habe alle anderen Mieterinnen und Mieter im Haus gefragt. Einige lassen die Mietzinserhöhung von der Schlichtungsstelle
überprüfen, andere nicht. Muss ich mich schlecht fühlen, wenn ich die Erhöhung lieber akzeptiere?
Antwort: Nein, das ist Ihre freie Entscheidung.
Wichtig: Ist die Erhöhung nach 30 Tagen rechtskräftig, können Sie nichts mehr daran ändern.
Auch eine Schlichtungsstelle kann den zu Unrecht angehobenen Mietzins später nicht mehr korrigieren.