Frage: Gilt denn in der Schweiz die Kostenmiete? Das liest man immer wieder.
Antwort: Das Gericht prüft die Kostenstruktur des Vermieters nur unter folgenden Voraussetzungen:
- der Mieter oder die Mieterin hat die Einrede der übersetzten Rendite erhoben
- bei der Mietsache handelt es sich um ein Gebäude, bei dem die Nettorendite geprüft werden muss.
Frage: Welche Gebäude sind das?
Antwort: Das sind Gebäude, die:
- vor mehr als 10 Jahren erbaut wurden
- und noch keine 30 Jahre im Besitz des Vermieters stehen.
Mieterin/Mieter: Was ist in diesen Fällen mit Kostenstruktur gemeint?
Antwort: Das Gericht ermittelt die gesamten Einnahmen aus dem Gebäude (Wohnräume, Geschäftsräume, Parkplätze etc.) pro Jahr. Davon bringt es in Abzug:
- die effektiven Fremdkapitalkosten (anhand der Verträge und Bankbelege)
- die effektiven Unterhaltskosten (5 Jahre gemittelt, anhand von Belegen)
- die Betriebskosten (anhand von Belegen)
Mieterin/Mieter: Und was übrig bleibt, ist dann die Nettorendite?
Antwort: Nein. Das ist dann der Nettoertrag. Dieser wird vom Gericht anschliessend ins Verhältnis gesetzt zum investierten Eigenkapital.
Die dabei resultierende Zahl ist die Nettorendite.
Mieterin/Mieter: Verstehe. Deshalb sind auch die Erstellungskosten bzw. der Kaufpreis so wichtig und das investierte Eigenkapital.
Antwort: Ja. Viele Mieterinnen und Mieter erwähnen bereits im Schlichtungsbegehren, welche Unterlagen sie vom Vermieter wünschen: