30...
Jahre - lautet die magische mietzinsrechtliche Grenze.
Mieterin: Dann ist es sehr wichtig, in welcher Art von Gebäude ich eingemietet bin?
Antwort: Ja, versuchen Sie das im Vorfeld herauszufinden. Die Zahl 30 ist für das weitere Vorgehen entscheidend. Oft finden Sie im Internet Hinweise auf das Jahr der letzten Handänderung oder das Baujahr. Damit finden Sie als Detektiv/Detektivin folgendes heraus:
Mieterin/Mieter: Welche Position ist für mich als Mieterin oder Mieter am riskantesten?
Antwort: Wenn Sie in einer Baute leben, die bereits seit über 30 Jahren im Eigentum des Vermieters steht.

Hier empfiehlt es sich, den lokalen Mieterinnen- und Mieterverband zu konsultieren, ob zuverlässige Mietpreiserhebungen vorliegen. Sie benötigen 5 Objekte, die nach vom Verordnungsgeber und von den Gerichten definierten Kriterien vergleichbar sind.

Wenn Sie nach dieser Konsultation kein gutes Gefühl haben und auch nicht auf die Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung zählen können, sollten Sie sich bereits die Einsprache wirklich gut überlegen.

Wenn Sie wirklich knapp bei Kasse sind (Krankenkasse, Strom, Kaufkraft etc.), erreichen Sie evt. mit einem handgeschriebenen Brief an den Vermieter womöglich mehr.